Kieferorthopädische Behandlungen für jedes Alter

 Beginnend von der Frühbehandlung bei Kindern bis hin zu präprothetischen Optimierung der Zahnstellungen im sehr hohen Alter ist alles möglich. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin und wir besprechen die Möglichkeiten. 

Jeder fängt mal klein an - schon im Kindesalter kann es notwendig sein, eine Behandlung zu starten, in der Regel mit herausnehmbaren Zahnspangen. Im Rahmen dieser oftmals kieferorthopädischen Frühbehandlung werden Anomalien beseitigt bzw. deren Fortschreiten verhindert, welche sich negativ auf die Gebiss- und Gesichtsentwicklung auswirken können, wie bspw. Kreuzbisse im Front- bzw. Seitenzahnbereich oder auch Offene Bisse (z.B. durch Daumenlutschen). Ebenso kann ein sogenannter Lückenhalter sinnvoll sein, um bspw. zu verhindern, dass bei vorzeitigem Milchzahnverlust es zu unerwünschten Zahnbewegungen kommt.

Kinderbehandlung, Frühbehandlung von Kreuzbissen, Vorbissen und Überbissen mittels herausnehmbare Zahnspangen
Behandlung im Jugendalter mit fester Zahnspange oder alternativ mit Alignern oder herausnehmbaren Zahnspangen

Im Jugendalter findet am häufigsten eine kieferorthopädische Hauptbehandlung statt, normalerweise startend mit dem Beginn der 2. Wechselgebissperiode bzw. auch dem Durchbruch der Unterkiefer-Eckzähne. Bei Mädchen erfolgt dies etwas früher im Alter von 8 und 10 Jahren – bei Jungen etwas später mit ca. 10 bis 14 Jahren. Dieser Zeitpunkt ist für den Kieferorthopäden entscheidend, da die Kiefer- und Zahnstellungen gezielt gesteuert werden können, da das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist. Hierbei erfolgt üblicherweise eine Korrektur der Zahnstellung, eine korrekte Einstellung der Kiefer zueinander sowie eine günstige Einflussnahme auf Ästhetik und Funktion der Zähne.

Neben der Gestaltung in das zukünftige Lächeln werden hier auch die Grundsteine für die orale Gesundheit des Kindes gesetzt. Hierbei kommen herausnehmbare Zahnspangen, feste Zahnspangen oder auch herausnehmbare Aligner zum Einsatz. 

Gerne besprechen wir gemeinsam, ob und wie eine Behandlung bei Ihrem Kind möglich ist. Die Kosten der Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen, welche gesetzlich versichert sind, ab einem gewissen Schweregrad, in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

Kieferorthopädische Behandlungen kennen keine Altersgrenze. Jedoch sind gerade bei Erwachsenen die Kräfte genau zu wählen, da Umbauprozesse verlangsamt sind - hier können Sie von unserer Erfahrung profitieren.

Erwachsene werden in der Regel mit herausnehmbaren Spangen oder Alignern behandelt. Bei starken Stellungsanomalien kann auch der Einsatz einer festen Zahnspange erforderlich sein. Auch Optimierungen von Zahnstellungen vor zahnärztlichen Eingriffen können indiziert sein - bspw. eine Zahnaufrichtung, damit eine Brücken- bzw. Implantatversorgung möglich wird.
Bei kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapien, bspw. bei Zahnstellungskorrekturen in Kombination mit Progenie-Operationen, kann ebenfalls eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, auch bei Erwachsenen, erfolgen. Oberste Prämisse ist für uns bei der Planung, die Risiken für unsere Patienten so gering wie möglich zu halten.

Wir beraten Sie gerne.


Erwachsenenbehandlung, unsichtbar mittels Alignern oder herausnehmbaren Zahnspangen oder mittels fester Zahnspange