Im Jugendalter findet am häufigsten eine kieferorthopädische Hauptbehandlung statt, normalerweise startend mit dem Beginn der 2. Wechselgebissperiode bzw. auch dem Durchbruch der Unterkiefer-Eckzähne. Bei Mädchen erfolgt dies etwas früher im Alter von 8 und 10 Jahren – bei Jungen etwas später mit ca. 10 bis 14 Jahren. Dieser Zeitpunkt ist für den Kieferorthopäden entscheidend, da die Kiefer- und Zahnstellungen gezielt gesteuert werden können, da das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen ist. Hierbei erfolgt üblicherweise eine Korrektur der Zahnstellung, eine korrekte Einstellung der Kiefer zueinander sowie eine günstige Einflussnahme auf Ästhetik und Funktion der Zähne.
Neben der Gestaltung in das zukünftige Lächeln werden hier auch die Grundsteine für die orale Gesundheit des Kindes gesetzt. Hierbei kommen herausnehmbare Zahnspangen, feste Zahnspangen oder auch herausnehmbare Aligner zum Einsatz.
Gerne besprechen wir gemeinsam, ob und wie eine Behandlung bei Ihrem Kind möglich ist. Die Kosten der Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen, welche gesetzlich versichert sind, ab einem gewissen Schweregrad, in der Regel von der Krankenkasse übernommen.